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Mietrecht & Verträge01. November 20263 Min. Lesezeit

Wer zahlt den Makler bei der Vermietung? Das Bestellerprinzip erklärt

Seit 2015 zahlt bei Mietwohnungen, wer den Makler beauftragt. Was das für Eigentümer bedeutet, was ein Vermietungsmakler leistet und wann er sich lohnt.

Von NOWO's Team

Kurze Antwort: Bei der Vermietung von Wohnraum gilt seit dem 1. Juni 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Beauftragen Sie als Eigentümer einen Makler mit der Mietersuche, tragen Sie die Provision. Die Kosten auf den Mieter abzuwälzen, ist unzulässig. Dafür können Sie die Provision in der Regel als Werbungskosten bei Ihren Mieteinkünften ansetzen.

Was regelt das Bestellerprinzip?

Grundlage ist § 2 Abs. 1a des Wohnungsvermittlungsgesetzes (WoVermittG). Ein Mieter muss nur dann eine Provision zahlen, wenn er den Makler selbst in Textform mit der Suche beauftragt hat und der Makler die Wohnung ausschließlich wegen dieses Suchauftrags beim Eigentümer eingeholt hat. In der Praxis heißt das: Bietet ein Makler eine Wohnung im Auftrag des Eigentümers an, zahlt der Eigentümer.

Kann ich die Provision auf den Mieter umlegen?

Nein. Vereinbarungen, mit denen der Mieter eine vom Vermieter geschuldete Provision übernehmen soll, sind unwirksam (§ 2 Abs. 5 WoVermittG). Auch Umwege, etwa eine überhöhte Ablöse für Möbel oder Einbauten, sind nach § 4a WoVermittG eingeschränkt. Ein Makler, der trotzdem eine Provision vom Mieter verlangt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Was leistet ein Vermietungsmakler?

  • Realistische Mietpreiseinschätzung anhand von Lage, Zustand und Vergleichsangeboten
  • Aussagekräftiges Exposé mit Fotos, Grundriss und den Pflichtangaben aus dem Energieausweis
  • Inserate auf den passenden Portalen und Vorauswahl der Anfragen
  • Organisation und Durchführung der Besichtigungen
  • Prüfung von Selbstauskunft, Einkommensnachweisen und Bonität
  • Begleitung bis zur Vertragsunterzeichnung und Wohnungsübergabe mit Protokoll

Wann lohnt sich ein Makler?

Ein Makler lohnt sich vor allem, wenn Sie weiter entfernt wohnen, wenig Zeit haben, zum ersten Mal vermieten oder bei einer gefragten Wohnung mit sehr vielen Anfragen rechnen. Jeder Monat Leerstand kostet eine volle Monatsmiete, und ein unpassender Mieter kann deutlich teurer werden als die Provision. Wie viel Arbeit eine Neuvermietung tatsächlich macht, lesen Sie in unserem Beitrag Wie aufwendig ist eine Neuvermietung?

Wie hoch ist die Provision?

Für Vermieter ist die Höhe der Provision gesetzlich nicht festgelegt, sie wird frei vereinbart. Die bekannte Obergrenze von zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer gilt nur für den Ausnahmefall, dass der Wohnungssuchende zahlt. Üblich ist ein reines Erfolgshonorar: Die Provision wird erst fällig, wenn tatsächlich ein Mietvertrag zustande kommt. Lassen Sie sich vorab genau erklären, welche Leistungen enthalten sind. Wir orientieren uns an marktüblichen Sätzen und besprechen die Konditionen mit Ihnen, bevor Sie uns beauftragen.

Gilt das auch für Gewerbeflächen?

Nein. Das Bestellerprinzip gilt nur für Wohnraum. Bei Büros, Läden, Praxen oder Hallen ist frei verhandelbar, wer die Provision trägt. Mehr zur Gewerbevermietung lesen Sie in Gewerbeimmobilie vermieten: Worauf sollten Eigentümer achten?

Häufige Fragen

Kann ich die Maklerkosten von der Steuer absetzen?

Ja. Die Provision für die Vermittlung eines Mieters ist bei vermieteten Wohnungen in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

Darf der Makler vom Mieter Gebühren für Besichtigungen verlangen?

Nein. Wird der Makler im Auftrag des Vermieters tätig, darf er vom Wohnungssuchenden weder eine Provision noch Besichtigungs- oder Bearbeitungsgebühren verlangen.

Hinweis und unverbindliche Anfrage

Haftungsausschluss: Alle Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Da sich die Rechtsprechung ständig ändert, können wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Sie haben Fragen rund um die Vermietung Ihrer Immobilie? Interessenten können sich gerne unverbindlich bei uns melden – wir beraten Sie persönlich.
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