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Mietrecht & Verträge29. Oktober 20262 Min. Lesezeit

Welche Unterlagen darf ein Vermieter vom Mietinteressenten verlangen?

Selbstauskunft, Gehaltsnachweis, Schufa: Welche Angaben zulässig sind, welche Fragen tabu sind und wann Sie welche Unterlagen anfordern dürfen.

Von NOWO's Team

Bewerbungsmappe für eine Mietwohnung mit Schlüsseln
Kurze Antwort: Vermieter dürfen Angaben verlangen, die für die Entscheidung über das Mietverhältnis wirklich nötig sind – vor allem zur Identität, zum Einkommen und zur Zahlungsfähigkeit. Fragen zum Privatleben sind unzulässig. Wichtig ist außerdem der richtige Zeitpunkt.

Was ist bei der Besichtigung erlaubt?

Bei der Besichtigung dürfen Sie nach Namen und Anschrift fragen. Weitere Unterlagen wie Gehaltsnachweise oder eine Bonitätsauskunft sollten nach den Hinweisen der Datenschutzbehörden erst angefordert werden, wenn ein Interessent ernsthaft in die engere Wahl kommt.

Welche Unterlagen sind üblich?

  • Mieterselbstauskunft mit zulässigen Fragen
  • Einkommensnachweise der letzten Monate
  • Bonitätsauskunft, etwa von der Schufa
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters, sofern vorhanden (der Vorvermieter ist zur Ausstellung nicht verpflichtet)
  • Vorlage des Ausweises zur Identitätsprüfung (eine Kopie ist in der Regel nicht erforderlich)

Welche Fragen sind tabu?

Unzulässig sind unter anderem Fragen nach Religion, Parteizugehörigkeit, sexueller Orientierung, Schwangerschaft, Kinderwunsch oder Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis. Auf solche Fragen dürfen Mietinteressenten sogar falsch antworten, ohne Folgen befürchten zu müssen.

Wie gehe ich mit den Daten um?

Nach der Datenschutz-Grundverordnung dürfen Sie personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie es erforderlich ist. Unterlagen abgelehnter Bewerber sollten Sie zeitnah löschen oder vernichten. Bewahren Sie Unterlagen sicher und nur für berechtigte Personen zugänglich auf.

Darf ich Bewerber auswählen?

Ja, aber ohne Diskriminierung. Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bei jeder Vermietung. Wer mehr als 50 Wohnungen vermietet, darf außerdem niemanden wegen Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligen. Unabhängig davon empfehlen wir, alle Interessenten nach denselben sachlichen Kriterien auszuwählen.

Häufige Fragen

Darf ich nach Haustieren fragen?

Ja, die Frage ist zulässig, da Tierhaltung das Mietverhältnis betreffen kann.

Darf ich nach dem Arbeitgeber fragen?

Ja, Angaben zu Beruf und Arbeitgeber sind zur Einschätzung der Zahlungsfähigkeit üblich.

Hinweis und unverbindliche Anfrage

Haftungsausschluss: Alle Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Da sich die Rechtsprechung ständig ändert, können wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Sie haben Fragen rund um die Vermietung Ihrer Immobilie? Interessenten können sich gerne unverbindlich bei uns melden – wir beraten Sie persönlich.
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