Wann darf ein Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?
Eigenbedarf ist ein berechtigtes Interesse – aber nur mit konkreter Begründung, richtiger Frist und für den gesetzlich erlaubten Personenkreis.
Kurze Antwort: Ein Vermieter darf wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst, für Familienangehörige oder für Angehörige seines Haushalts benötigt. Der Bedarf muss ernsthaft und konkret sein und im Kündigungsschreiben nachvollziehbar begründet werden.
Für wen gilt Eigenbedarf?
Begünstigt sind der Vermieter selbst, enge Familienangehörige wie Kinder, Eltern, Geschwister oder Enkel sowie Personen, die zum Haushalt gehören, etwa eine Pflegekraft. Bei entfernteren Verwandten kommt es auf eine besondere persönliche Nähe an.
Was muss im Kündigungsschreiben stehen?
- Die Person, für die die Wohnung benötigt wird
- Das Verhältnis dieser Person zum Vermieter
- Der konkrete Grund, warum gerade diese Wohnung gebraucht wird
Zusätzlich sollten Sie den Mieter rechtzeitig auf sein Widerspruchsrecht sowie auf Form und Frist des Widerspruchs hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, bleibt die Kündigung zwar wirksam, der Mieter kann aber noch bis zum ersten Gerichtstermin widersprechen.
Die Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Eine pauschale Formulierung wie „wegen Eigenbedarf“ reicht nicht aus.
Welche Kündigungsfristen gelten?
Die Frist hängt von der Mietdauer ab: drei Monate bei bis zu fünf Jahren, sechs Monate bei bis zu acht Jahren und neun Monate bei längerer Mietdauer. Nach der Umwandlung in eine Eigentumswohnung kann zusätzlich eine Sperrfrist gelten.
Was passiert bei vorgetäuschtem Eigenbedarf?
Wer Eigenbedarf nur vorschiebt, macht sich schadensersatzpflichtig. Der frühere Mieter kann zum Beispiel Umzugskosten und eine höhere Miete für die neue Wohnung ersetzt verlangen. Fällt der Eigenbedarf vor Ablauf der Kündigungsfrist weg, muss der Vermieter das dem Mieter mitteilen.
Kann der Mieter widersprechen?
Ja. Bedeutet der Auszug eine unzumutbare Härte, etwa bei hohem Alter, schwerer Krankheit oder fehlendem Ersatzwohnraum, kann der Mieter widersprechen. Dann wägt im Streitfall ein Gericht die Interessen beider Seiten ab.
Häufige Fragen
Darf ich für eine Zweitwohnung Eigenbedarf anmelden?
Grundsätzlich ja, wenn die Nutzung nachvollziehbar und nicht nur gelegentlich ist.
Muss ich eine Alternativwohnung anbieten?
Wird bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine vergleichbare eigene Wohnung im selben Haus oder in derselben Wohnanlage frei, müssen Sie sie dem Mieter anbieten. Andernfalls drohen Schadensersatzansprüche.
Hinweis und unverbindliche Anfrage
Haftungsausschluss: Alle Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Da sich die Rechtsprechung ständig ändert, können wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Sie haben Fragen rund um die Vermietung Ihrer Immobilie? Interessenten können sich gerne unverbindlich bei uns melden – wir beraten Sie persönlich.