Nebenkostenabrechnung ohne Fehler
Fristen, umlagefähige Kosten und Verteilerschlüssel: So erstellen Vermieter eine Betriebskostenabrechnung, die Bestand hat.
Die jährliche Betriebskostenabrechnung ist für viele Vermieter eine Pflichtaufgabe mit Fehlerpotenzial. Eine formell oder inhaltlich fehlerhafte Abrechnung kann dazu führen, dass Nachzahlungen nicht durchsetzbar sind.
Die Frist im Blick behalten
Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Wer zu spät abrechnet, verliert in der Regel den Anspruch auf eine Nachzahlung. Ein Guthaben muss dagegen auch nach Fristablauf ausgezahlt werden.
Was darf umgelegt werden?
Umlagefähig sind nur Betriebskosten, die in der Betriebskostenverordnung genannt und im Mietvertrag vereinbart sind. Dazu zählen unter anderem:
- Grundsteuer, Wasser und Abwasser
- Heizung und Warmwasser
- Müllabfuhr und Straßenreinigung
- Gebäudeversicherung und Hausmeister
- Gartenpflege und Treppenhausreinigung
Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Reparaturen und Instandhaltung sowie Bankgebühren.
Die Mindestangaben
Eine formell korrekte Abrechnung enthält den Abrechnungszeitraum, die Gesamtkosten je Kostenart, den verwendeten Verteilerschlüssel, den Anteil des Mieters und die Verrechnung mit den geleisteten Vorauszahlungen. Fehlt einer dieser Bestandteile, ist die Abrechnung angreifbar.
Der passende Verteilerschlüssel
Üblich ist die Verteilung nach Wohnfläche. Heiz- und Warmwasserkosten müssen nach der Heizkostenverordnung zu mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach Verbrauch abgerechnet werden. Bleiben Sie bei einem einmal gewählten Schlüssel, damit Abrechnungen über die Jahre vergleichbar sind.
Belege bereithalten
Mieter haben das Recht, die Originalbelege einzusehen. Eine geordnete Ablage macht diese Einsicht unkompliziert und zeigt, dass die Abrechnung nachvollziehbar ist.
Fazit
Wer rechtzeitig abrechnet, nur umlagefähige Kosten ansetzt und alle Angaben transparent darstellt, vermeidet Streit und sichert sich seine Ansprüche.
Hinweis und unverbindliche Anfrage
Haftungsausschluss: Alle Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Da sich die Rechtsprechung ständig ändert, können wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
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