Mietkaution: Höhe, Anlage und Rückzahlung
Wie hoch darf die Kaution sein, wie muss sie angelegt werden und wann ist sie zurückzuzahlen? Ein Überblick für Vermieter.
Die Mietkaution sichert Vermieter gegen offene Forderungen ab, etwa bei Mietrückständen oder Schäden an der Wohnung. Für den Umgang mit ihr gelten klare gesetzliche Regeln.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Bei Wohnraum darf die Kaution höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Betriebskostenvorauszahlungen werden dabei nicht mitgerechnet. Mieter dürfen die Kaution außerdem in drei gleichen monatlichen Raten zahlen, wobei die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig wird.
Getrennte Anlage ist Pflicht
Vermieter müssen die Kaution getrennt vom eigenen Vermögen anlegen, in der Regel auf einem Mietkautionskonto bei einer Bank. So bleibt das Geld auch im Fall einer Insolvenz des Vermieters geschützt. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.
Alternativ sind andere Formen möglich, zum Beispiel eine Bankbürgschaft oder eine Kautionsversicherung, sofern beide Seiten damit einverstanden sind.
Rückzahlung nach dem Auszug
Nach dem Ende des Mietverhältnisses muss die Kaution nicht sofort zurückgezahlt werden. Vermieter haben eine angemessene Prüfungsfrist, um mögliche Ansprüche festzustellen. Gerichte halten meist einige Monate für angemessen.
- Prüfen Sie die Wohnung zeitnah anhand des Übergabeprotokolls.
- Beziffern Sie Schäden nachvollziehbar, etwa mit Kostenvoranschlägen.
- Ein angemessener Teil darf bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung einbehalten werden, wenn eine Nachzahlung zu erwarten ist.
Was nicht verrechnet werden darf
Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch – leichte Gebrauchsspuren am Boden oder verblasste Wandfarbe – rechtfertigt keinen Einbehalt. Abzüge sind nur für echte Schäden oder offene Forderungen zulässig.
Fazit
Wer die Kaution korrekt anlegt und die Abrechnung sauber dokumentiert, vermeidet Streit beim Auszug. Transparenz gegenüber dem Mieter schafft Vertrauen und beschleunigt die Abwicklung.
Hinweis und unverbindliche Anfrage
Haftungsausschluss: Alle Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Da sich die Rechtsprechung ständig ändert, können wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
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