Mieterhöhung richtig ankündigen
Ortsübliche Vergleichsmiete, Kappungsgrenze, Form und Fristen: So setzen Vermieter eine Mieterhöhung rechtssicher um.
Steigende Kosten für Instandhaltung, Versicherung und Verwaltung machen eine Anpassung der Miete irgendwann notwendig. Damit sie wirksam ist, müssen Vermieter einige Regeln einhalten.
Die ortsübliche Vergleichsmiete
Der häufigste Weg ist die Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie lässt sich mit einem Mietspiegel, einem Sachverständigengutachten oder mindestens drei vergleichbaren Wohnungen begründen. Gibt es für die Gemeinde einen Mietspiegel, ist er die verlässlichste Grundlage.
Grenzen und Fristen
- Die Miete muss seit mindestens 15 Monaten unverändert sein, bevor die erhöhte Miete gilt.
- Innerhalb von drei Jahren darf sie um höchstens 20 Prozent steigen (Kappungsgrenze). In Schleswig-Holstein gilt seit dem 1. Mai 2024 in 62 Gemeinden eine abgesenkte Grenze von 15 Prozent, darunter Flensburg, Kiel, Lübeck, Sylt und Wyk auf Föhr. In Niebüll bleibt es bei 20 Prozent.
- Mieter haben bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit, um zuzustimmen.
- Stimmt der Mieter nicht zu, können Sie innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen.
Die richtige Form
Das Erhöhungsverlangen muss in Textform erfolgen und nachvollziehbar begründet sein. Nennen Sie die bisherige und die neue Miete, die Begründung sowie den Zeitpunkt, ab dem die neue Miete gelten soll. Unklare oder unvollständige Schreiben sind ein häufiger Grund, warum Erhöhungen scheitern.
Alternativen: Staffel- und Indexmiete
Wer künftige Diskussionen vermeiden möchte, kann bereits im Mietvertrag eine Staffelmiete mit festen Erhöhungsschritten oder eine Indexmiete vereinbaren, die sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise orientiert. In beiden Fällen ist eine zusätzliche Erhöhung auf die Vergleichsmiete ausgeschlossen.
Gut kommunizieren
Eine Mieterhöhung kommt selten gut an. Ein persönliches, sachliches Anschreiben, das die Gründe erklärt, verbessert die Akzeptanz deutlich. Langjährige, zuverlässige Mieter zu halten, ist oft wertvoller als die maximal mögliche Miete.
Fazit
Mit sauberer Begründung, korrekten Fristen und einem respektvollen Ton lässt sich eine Mieterhöhung in den meisten Fällen ohne Konflikt umsetzen.
Hinweis und unverbindliche Anfrage
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