Wie hoch ist die Miete in Flensburg? Mietspiegel und Mietpreise 2026
Qualifizierter Mietspiegel, Angebotsmieten und Stadtteile: So schätzen Vermieter die Miete in Flensburg realistisch ein.
Kurze Antwort: In Flensburg liegen die Angebotsmieten für Wohnungen laut Immobilienportalen im Herbst 2026 im Durchschnitt je nach Portal bei rund 9,50 bis 10,50 Euro pro Quadratmeter kalt, mit Spannen von etwa 8 Euro in einfachen bis gut 11,50 Euro in gefragten Lagen. Maßgeblich für Mieterhöhungen ist der qualifizierte Mietspiegel der Stadt. Dabei gilt in Flensburg eine abgesenkte Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren.
Der qualifizierte Mietspiegel
Flensburg hat einen qualifizierten Mietspiegel. Die aktuelle Fortschreibung gilt laut veröffentlichten Angaben vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2027. Er berechnet die ortsübliche Vergleichsmiete aus einer Basismiete je nach Wohnfläche sowie Zu- und Abschlägen für Baujahr, Ausstattung, Modernisierungen und Lage. Den Mietspiegel und die Wohnlagenkarte stellt die Stadt Flensburg kostenlos unter flensburg.de/mietspiegel bereit.
Angebotsmiete oder Vergleichsmiete?
- Angebotsmiete: Was in Inseraten verlangt wird – Orientierung für eine Neuvermietung.
- Ortsübliche Vergleichsmiete: Was laut Mietspiegel üblich ist – Grundlage für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis.
Unterschiede nach Stadtteilen
Die Mieten unterscheiden sich je nach Stadtteil und Wohnlage zum Teil deutlich. Welche Wohnlage für Ihre Wohnung gilt, zeigt die Wohnlagenkarte zum Flensburger Mietspiegel. Auch Nähe zu Hochschule, Förde und guter Verkehrsanbindung spielt eine Rolle.
Tipps für Vermieter
Berechnen Sie zunächst die Vergleichsmiete Ihrer Wohnung nach dem Mietspiegel und prüfen Sie anschließend vergleichbare Inserate. So setzen Sie eine Miete an, die marktgerecht ist und sich rechtssicher begründen lässt.
Häufige Fragen
Gilt in Flensburg die Mietpreisbremse?
Nein. In Schleswig-Holstein gilt seit Ende 2019 keine Mietpreisbremse. Für bestehende Mietverhältnisse gilt in Flensburg aber seit dem 1. Mai 2024 eine abgesenkte Kappungsgrenze: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen statt um die sonst zulässigen 20 Prozent (Stand: Oktober 2026).
Warum unterscheiden sich die Zahlen je nach Quelle?
Portale werten unterschiedliche Zeiträume und Inserate aus; der Mietspiegel beruht auf einer Erhebung bestehender Mieten.
Hinweis und unverbindliche Anfrage
Haftungsausschluss: Alle Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung. Da sich die Rechtsprechung ständig ändert, können wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
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