Energieausweis bei der Vermietung: Pflichten heute und ab 2027
Wann Vermieter einen Energieausweis brauchen, was ins Inserat gehört und was sich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ab dem 1. Januar 2027 ändert.
Kurze Antwort: Wer eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet, braucht einen gültigen Energieausweis. Seine Kennwerte gehören in jedes kommerzielle Inserat, spätestens bei der Besichtigung muss er vorgelegt werden, und nach Vertragsschluss erhält der Mieter das Original oder eine Kopie. Ab dem 1. Januar 2027 gelten neue Regeln: Ausweise werden digital, und die Ausnahme für Baudenkmäler fällt weg.
Welches Gesetz gilt?
Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt seit dem 29. Juli 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die neuen Vorschriften zum Energieausweis treten aber erst am 1. Januar 2027 in Kraft. Bis dahin gelten die bekannten Pflichten weiter.
Die drei Pflichten bei einer Neuvermietung
- Im Inserat: Liegt ein Energieausweis vor, muss eine Anzeige in kommerziellen Medien, etwa auf Immobilienportalen oder in der Zeitung, die Pflichtangaben enthalten (§ 87).
- Bei der Besichtigung: Der Ausweis muss unaufgefordert vorgelegt werden. Es genügt, ihn während der Besichtigung deutlich sichtbar auszulegen oder auszuhängen.
- Nach Vertragsschluss: Der Mieter erhält unverzüglich das Original oder eine Kopie.
Was muss ins Inserat?
Für Wohngebäude sind das derzeit fünf Angaben:
- Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
- Wesentlicher Energieträger der Heizung
- Baujahr laut Energieausweis
- Energieeffizienzklasse
Fehlen diese Angaben oder wird der Ausweis nicht vorgelegt, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen Jahre und ist meist günstiger. Der Bedarfsausweis wird aus Bausubstanz und Anlagentechnik berechnet. Bis Ende 2026 brauchen Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, grundsätzlich einen Bedarfsausweis, wenn sie nicht mindestens den Wärmeschutz von 1977 erreichen. Diese Sonderregel entfällt ab 2027. Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig.
Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027?
- Neue Energieausweise werden digital und maschinenlesbar ausgestellt, eine Papierfassung gibt es nur noch auf Wunsch.
- Baudenkmäler sind nicht mehr ausgenommen: Auch bei ihrer Vermietung wird dann ein Energieausweis fällig. Eine Sanierungspflicht folgt daraus nicht.
- Für neu ausgestellte Ausweise kommen weitere Pflichtangaben im Inserat hinzu, zum Beispiel das Ausstellungsdatum.
- Die Pflichten gelten künftig auch, wenn ein bestehender Mietvertrag verlängert wird.
- Bestehende Ausweise bleiben bis zum Ende ihrer zehnjährigen Gültigkeit verwendbar. Für Anzeigen mit einem älteren Ausweis gelten Übergangsregeln (§ 112 GModG).
Unser Tipp
Prüfen Sie vor der nächsten Vermietung, wann Ihr Ausweis abläuft, und übernehmen Sie die Pflichtangaben exakt aus dem Ausweis. Wer ein Baudenkmal vermieten möchte, sollte die Ausstellung rechtzeitig vor dem ersten Inserat 2027 einplanen. Bei unseren Vermietungen prüfen wir die Angaben aus dem Energieausweis vor der Veröffentlichung.
Häufige Fragen
Brauche ich auch für ein Einfamilienhaus einen Energieausweis?
Ja, auch bei der Vermietung eines Einfamilienhauses oder einer Doppelhaushälfte. Ausgenommen sind kleine Gebäude mit bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche und bis Ende 2026 Baudenkmäler.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Berechtigt sind unter anderem Energieberater, Architekten, Ingenieure und Handwerker mit der entsprechenden Qualifikation.
Was gilt bei Gewerbeflächen?
Auch bei der Vermietung von Nichtwohngebäuden ist ein Energieausweis Pflicht. Für neu ausgestellte Ausweise wird hier ab 2027 grundsätzlich der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
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